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Art. 15 · Reklameanlagen

BZO Dielsdorf · S. 7 · Original-PDF

Freistehende Reklamen, Fremd- und Leuchtreklamen sind unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.