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Art. 13 · Fenster

BZO Dielsdorf · S. 7 · Original-PDF

Fenster haben die Form eines stehenden Rechteckes aufzuweisen. Die Fenster sind in der Regel mit Sprossen zu unterteilen. Rollladen sind nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.