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Art. 53 · Bauen in lärmbelasteten Gebieten

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 30 · Original-PDF

men nötig, um die Grenzwerte gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) Bauen in lärmbelasteten einzuhalten (siehe Bestimmungen von Art. 29 – 31 LSV). Ein GestaltungsGebieten plan oder eine Baubewilligung für Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden Nachweises erstellt werden.

2Kann der Grenzwert trotz Lärmschutzmassnahmen nicht eingehalten werden, so ist das überwiegende Interesse auszuweisen und der Dienststelle Umwelt und Energie ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung gemäss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.