Art. 49 · Schutz vor Wärmeeinwirkung
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 29 · Original-PDF
Schutz vor Wärmeein-
1Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im wirkung Sommerhalbjahr vor übermässiger Wärmeeinwirkung geschützt ist. Dazu gehören: a) eine ausreichende Beschattung,
b)eine ausreichende Frischluftzufuhr durch das Freihalten von geeigneten Durchlüftungskorridoren, c) die Förderung der Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen, Pflanzenbewuchs und offene Wasserflächen,
d)Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren. Vor dem Hintergrund vermehrt auftretender Starkniederschläge sind Aussen- und Freiräume so zu gestalten, dass sie Oberflächenwasser versickern können.
29 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
1In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind genügend grosse Ne-
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