← BZO Dagmersellen · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Geotopschutz

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 27 · Original-PDF

sche Landschaftselemente wie Moränen, Rundhöcker, Drumlins oder AufGeotopschutz schlüsse, welche für das Landschaftsbild prägend sind. Diese sind im kantonalen Inventar der geologisch-geomorphologischen Elemente (Geotopinventar) eingetragen. Das Inventar kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

2INR-Geo-Objekte von regionaler Bedeutung sind in ihrer ganzheitlichen Erscheinung zu erhalten. Landschaftsprägende Geländeveränderungen sind nicht zulässig. Die übrigen Geländeveränderungen sind auf das Notwendige zu beschränken. Davon ausgenommen ist die Deponiezone gemäss Art. 30 BZR.

3Die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bundesrechts wird nicht tangiert.

4Bauten und Anlagen sind unter Berücksichtigung des Inventars zu planen und zu erstellen.

1Die Gemeinde kann für permanente Reklameanschlagstellen und digitale

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.