Art. 23 · Sonderbauzone Steihalde (SbSt)
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 16 · Original-PDF
gebetriebs auf Parzelle Nr. B 89 GB Buchs und der weiteren angrenzenden Sonderbauzone Steinichtlandwirtschaftlich genutzten Gebäude im Gebiet Steihalde. Sie dient halde (SbSt) primär der baulichen Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebs und optimalen Nutzung der weiteren nichtlandwirtschaftlichen Bauten.
2Die zulässige Nutzung beschränkt sich auf den ansässigen Betrieb und die bestehenden Wohnungen. Zusätzliche Wohnflächen in bestehenden
16 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement Bauvolumen, in An- und Ergänzungsbauten sowie kombiniert mit bzw. in neuen Gewerbegebäuden sind möglich. Die Ansiedlung neuer Betriebe ist nicht zulässig. Das zulässige Mass der Nutzungen richtet sich nach dem heutigen Stand der Erschliessung, insbesondere der Strassenerschliessung. Die Art und die Intensität der Nutzung dürfen nur soweit gehen, als kein Ausbau von Zufahrtsstrassen erforderlich wird.
3Neubauten bzw. Ersatzbauten und wesentliche bauliche Erweiterungen sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gestattet. Die Gemeinde legt nach Anhören der Bauherrschaft die massgebenden Gestaltungs- und Bebauungskriterien fest. Die Gebäudedimensionen werden unter Beachtung der bestehenden Bauten und Anlagen und der Eingliederung in das Landschaftsbild festgelegt.
1In der Zone für öffentliche Zwecke sind Bauten, Anlagen und Nutzungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.