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Art. 15 · Wohnzone E (W-E)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 12 · Original-PDF

Bauvolumens. Für Ersatz- und Umbauten sowie Sanierungen sind die bei Wohnzone E Inkrafttreten dieses Reglements vorhandenen, rechtmässig bewilligten an- (W-E) rechenbaren Gebäudefläche und Gesamt- und Fassadenhöhe massgebend. Dazu gilt Folgendes:

a)Massvolle Erweiterung der bestehenden Bauten sind im Sinne der Wohnhygiene und/oder eines zeitgemässen Wohnungsstandards möglich.

b)Allfällige Ersatzneubauten haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.

c)Die Frei- und Aussenräume haben sehr hohe Qualitäten aufzuweisen (Grünflächen, gärtnerische Gestaltung mit Hochstämmen und Sträuchern). Sie sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten.

1In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnungen unter besonderer Be-

W-Ar
a)Talseitige Fassadenhöhe 113.50 m
Talseitige Fassadenhöhe 215.00 m
b)Gesamthöhe 113.50 m
Gesamthöhe 215.00 m
c)Grenzabstand 15.00 m
Grenzabstand 26.50 m
d)Überbauungsziffer 10.32

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.