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Art. 12 · c) Bewilligungen Feuerpolizei
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 4
2 Die Feuerpolizei ist zuständig für den baulichen Brandschutz, die feuerpolizeiliche Kontrolle grösserer Anlässe und die Feuerungskontrollen. Sie ist zudem zuständig für sämtliche in der kantonalen Feuerpolizeiverordnung aufgeführten Bewilligungsfälle, welche in der Kompetenz der Stadt liegen.
b)Gestaltung von Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.