← BZO Burgdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 79g · [Eingefügt am 7.6.1970]
BZO Baureglement Burgdorf · S. 112 · Original-PDF
c Erhöhung
Jeder Miteigentümer ist berechtigt, die Brandmauer auf seine Kosten zu erhöhen oder tiefer in den Boden hinunterzuführen. Baut der Nachbar an das neuerstellte Mauerstück an, so hat er sich gemäss Artikel 79 f Absatz 2 einzukaufen. 111
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.