← BZO Burgdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 79b · [Eingefügt am 7.6.1970]
BZO Baureglement Burgdorf · S. 111 · Original-PDF
3. Vorspringende Bauteile
Vorspringende offene Bauteile, wie Vordächer, Vortreppen, Balkone, dürfen von der Umfassungsmauer aus gemessen höchstens 1,20 m in den Grenzabstand hineinragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.