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Art. 15 · KEnG

BZO Baureglement Burgdorf · S. 17 · Original-PDF

2Vorbehalten bleibt die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz oder einen Nahwärmeverbund mit erneuerbarer Energie.

3Keine gemeinsame Anlage erstellt werden muss für Vorhaben in Gesamtüberbauungen, Neubaugebieten oder mit mehr als sechs Wohnungen, die bereits an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind; die einen MINERGIE-P Label oder einen GEAK der Effizienzklasse A/A besitzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.