← BZO Bütschwil-Ganterschwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 53 · Hygiene
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 19 · Original-PDF
Art. 55ff Rücksicht auf Behinderte und Betagte
1Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume haben eine Bodenfläche von min destens 10 m2 und eine lichte Raumhöhe von mindestens 2.30 m einzuhalten. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 50 % der Bodenfläche einzu halten. LSV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.