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Art. 53 · Hygiene

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 19 · Original-PDF

Art. 55ff Rücksicht auf Behinderte und Betagte

1Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume haben eine Bodenfläche von min­ destens 10 m2 und eine lichte Raumhöhe von mindestens 2.30 m einzuhalten. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 50 % der Bodenfläche einzu­ halten. LSV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.