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Art. 32 · Ausfahrten | Garagenvorplätze

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 18 · Original-PDF

–Sichtbermen ohne Trottoir Geschwindigkeit Sichtweite Neuanlagen: Beobachtungsdistanz ab Bestand: Beobachtungsdistanz ab A Strassenrand Strassenrand B B

–Sichtbermen mit Trottoir Längsneigung Sichtweite Neuanlagen: Beobachtungsdistanz ab Bestand: Beobachtungsdistanz ab Trottoir A Strassenrand Strassenrand B B < 3 % 15.0 m 3.00 m innerorts / 5.00 m ausserorts 2.50 m 5 - 8 % 25.0 m

1Zufahrten zu Einzel- und Sammelgaragen sowie Höfen dürfen höch­ stens 15 % Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus auf einer Länge von mindestens 2.0 m mit höchstens 3 % Gefälle erstellt werden.

2Ausfahrten sind mit Radien von 3.0 m (ohne Trottoir) respektive min­ destens 1.50 m (mit Trottoir) auszurunden.

3Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Das Sichtfeld ist sowohl in der Ebene als auch im Raum zwischen 0.6 m und 3.0 m Höhe von allen Hindernissen, die Motorfahrzeuge oder Langsamverkehrsteilnehmer verdecken, frei zu halten. Es gelten folgende Sichtbermen bei signali­ sierter Vortrittsregelung: 30 km/h 30.0 m 3.00 m 2.50 m in der Regel 30.0 m 60.0 m 3.00 m 1.50 m 50 km/h 60.0 m 80 km/h 130.0 m 5.00 m

Im Falle von Gehwegen gilt diese Sichtberme sinngemäss. Die Be­ obachtungsdistanz wird ab Hinterkant Gehweg gemessen.

verkehr 0.50 m 3 - 5 % 20.0 m > 8% 50.0 m

Ist der Gehweg hindernisfrei, kann das Fahrzeug bis zum Fahr­ bahnrand vorrücken und hat von folgendem Knoten die Sicht­ berme ohne Trottoir einzuhalten. Bei anderen Knotenverhältnissen legt der Gemeinderat die Sichtwei­ ten und Beobachtungsdistanzen nach der Norm SN 640 273a fest.

4Bei jeder Garage ist ein Vorplatz auf privatem Grund von mindestens 5.50 m Länge anzulegen, so dass ein Motorfahrzeug abgestellt werden kann ohne das Trottoir oder die Strassenfläche zu beanspruchen. Bei Einstellräumen für Nutzfahrzeuge ist die Vorplatz­ länge entsprechend zu vergrössern.

5Auf Kantonsstrassen darf nur vorwärts eingefahren werden und ent­ sprechende Wendemöglichkeiten sind auf dem eigenen Grundstück zu erstellen. H i n w e i s e B a u r e g l e m e n t G e m e i n d e B ü t s c h w i l - G a n t e r s c h w i l Wohnhygiene

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.