← BZO Bürglen · Inhaltsverzeichnis

Art. 6 · Gliederung des Gemeindegebiets

BZO Bürglen · S. 8

1Das Gemeindegebiet gliedert sich in Bauzonen und in Nichtbauzonen. Hinzu kommen weitere Zonen im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 PBG.

2Die Zonen sind im Kernzonenplan 1:1‘000 sowie in den Zonenplänen 1:2'000 und 1:10'000 festgesetzt. Die Nutzungspläne sind Bestandteil der Bau- und Zonenordnung.

3Nutzungsplanwiedergaben in verkleinertem Massstab sind nicht rechtsverbindlich. 2. Abschnitt: Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.