Art. 101 · Genehmigung und Inkrafttreten
BZO Bürglen · S. 33
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt.3
1RB 3.2512
2RB 3.2521
3Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt ab dem 1. Januar 2014 34 A 1 ANHANG 1 A 1.1 Änderungen Begriffe und Anpassung Grundmasse
Zone K W1 W2 W3 WL WG2 WG3 WG4 GE I TZ OE
Anzahl Vollgeschosse 2 oder
3 1 2 3 - - - 3 - Minimaler Grenzab- stand (m) 3 5 5 6 - 5 6 6 5 - - 5
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Anwendung Mehrlängenzuschlag Nein Nein Ja Ja - Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Max. Grenzabstand ikl. Mehrlängenzu-
schlag (m) - - 8 9 - 8 8 9 - - - - Maximale Gebäu- delänge (m) - 13.50 - - - - - - - - - - Maximale Gebäu- debreite (m) - 11.50 - - - - - - - - - -
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Max. Gesamthöhe (m) 12.00 oder 15.00 8.50 12.00 15.00 - 12.00 15.00 19.00 - - 15.00 - Max. Fassadenhöhe traufseitig (m) 8.00 oder 11.00 - 8.00 11.00 - 8.00 11.00 14.00 - - 11.00 - Max. Fassadenhöhe für Seitenfassade bei Flachdach-
bauten (m) - 8.00 11.00 - - 11.00 14.00 - - - - Minimale Ausnüt- zungsziffer 0.35 0.10 0.35 0.45 - 0.35 0.45 0.55 0.30 0.30 - - Maximale Ausnüt- zungsziffer - 0.50 0.60 - 0.50 0.60 0.70 - - - - Gewerbebonus - - - - - 0.05-
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0.2 0.05- 0.2 0.05-
0.2 - - - - Empfindlichkeitsstu- fe (ES) III II II II II III III III III IV III II
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35 A 1.2 Tabelle diverse Bauten Klein- Kleinst- Anbauten bis Unterir- Unterbauten bauten bis max. 50% dische niveau geringfügige Zone 10-45 m2 10 m2 Hauptgebäude Bauten Bauten Anlagen Min. Grenzabstand
(m) 2.00 1.00 4.00 1.00 3.50 1.00 Max. Fassadenhöhe (m) 4.00 3.00 4.00 - - - Max. Gesamthöhe (m) 5.00 3.50 5.00 - - -
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A 1.3 Tabelle diverse Masse Zone Grundlage Mass Min. Gewässerabstand (m) Artikel 91PBG 6.00 Min. Grenzabstand gegenüber Verkehrsflächen (m) Artikel 92 PBG 4.00 Min. Waldabstand (m) Artikel 93 PBG 20.00 Vorsprünge in Grenzabstand max. (m) Artikel 57 BZO 1.50 m, jedoch höchstens 1/3 der Fassadenlänge Versatz Attikageschoss auf 3 Fassaden um mindestens Artikel 61 BZO 3.00 m Hinausragen des Untergeschosses über massgebendes Terrain im Durchschnitt höchstens Artikel 60 BZO 1.50 m Hinausragen des Untergeschosses über massgebendes Terrain maximal Artikel 60 BZO 3.00 m Hinausragen der Unterniveaubauten über massgebendes respektive über tiefer gelegtes Terrain im Durchschnitt höchstens Anhang 2.5 RPBG 1.00 m Hinausragen der Unterniveaubauten über massgebendes respektive über tiefer gelegtes Terrain absolut höchstens Anhang 2.5 RPBG 1.50 m 36 A 2 ANHANG 2 R Richtlinien zu Baugesuchen R1 Inhalt
1Für alle Bauvorhaben ist der Baukommission ein schriftliches Baugesuch einzureichen.
2Dieses hat zu enthalten: a) die genaue Bezeichnung des Baugrundstückes (Orts-, Flur-, und Strassenname, grundbuchamtliche Kennzeichnung); b) kurze Beschreibung der geplanten baulichen Massnahmen; c) genaue Angaben über die Benützungsart und den Zweck der Baute; d) mutmassliche Baukosten (ohne Landkosten); e) Unterschrift des Gesuchstellers (Bauherr bzw. sein Vertreter) sowie des Projektverfassers und des Grundeigentümers.
3Die Baukommission erlässt eine Kontrollliste, worin die für ein vollständiges Baugesuch notwendigen Pläne und Unterlagen aufgeführt sind. R2 Beilagen
1Auf das Baugesuch wird nur eingetreten, wenn diesem folgende Beilagen in genügender Form hinzugefügt sind: a) die Vollmacht des Gesuchstellers, wenn er durch einen Vertreter handelt; b) die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers, wenn der Gesuchsteller nicht oder nicht alleiniger Eigentümer ist; c) die nach Art des Bauvorhabens erforderlichen Pläne.
2Sofern es zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist, hat die Baubehörde die Behandlung des Gesuches von der Beibringung weiterer Unterlagen abhängig zu machen, wie: Detailpläne, Modelle, Lärmschutznachweise, Energienachweise, Begründung zur Ausnahmebewilligung usw. 37 R3 Pläne Hochbauten
1Für Hochbauten sind folgende, im Format A4 gefalzte und nach Ziffer R1 Absatz 2 unterzeichneten Pläne im Doppel einzureichen: 1. Nachgeführter Situationsplan des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einem von der zuständigen Behörde mit der Richtigkeitsbescheinigung versehenen Originalauszug aus dem Plan für das Grundbuch (nicht älter als 6 Monate) mit Eintrag der projektierten Bauten der Zufahrten sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse. 2. Projektpläne, enthaltend Anschlüsse für Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung. 3. Projektpläne im Massstab 1:100 oder 1:50, enthaltend Kellergrundriss mit Eintragung der Abwasseranlagen, Erdgeschossgrundrisse mit Umgebungsgestaltung, Grundriss aller übrigen Geschosse, sämtliche Fassaden, sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Eintragung des bestehenden und projektierten Terrainverlaufes. Die Pläne müssen vollständige Angaben über die wesentlichen Masse, Höhenkoten und die Zweckbestimmung der Räume enthalten. R4 Pläne übrige Bauten
1Für alle übrigen Bauten und Werke ist stets ein Situationsplan gemäss R3 Absatz 1 einzureichen.
2Die Projektpläne richten sich nach der Art des Bauvorhabens. R5 Pläne Umbauten Bei Änderungen von Bauteilen sind in den Plänen die bestehenden Bauteile schwarz, die abzubrechenden gelb und die neuen rot zu kennzeichnen. R6 Zusätzliche Pläne und Unterlagen Zusätzliche Pläne und Unterlagen sind beizubringen: a) bei Bauten an Kantonsstrassen und an öffentlichen Gewässern des Kantons: die notwendigen Pläne zuhanden der Baudirektion; b) bei Tank- und Ölfeuerungsanlagen: Situationsplan sowie Detailpläne der Anlage im Doppel; c) bei Zivilschutzbauten: Pläne und Unterlagen gemäss den Vorschriften; d) bei gewerblichen und industriellen Bauten: die notwendigen Pläne im Doppel zuhanden der kantonalen Instanzen Falls erforderlich: e) Energienachweis 2-fach f) Brandschutznachweis 2-fach g) Lärmschutzgutachten 2-fach 38 R7 Baugesuch Werkanschlüsse
1Für die Ausführung der zur Erstellung von Werkanschlüssen (Kanalisation, Wasser, Elektrizität usw.) notwendigen Grabarbeiten sowie für Materialablagerungen usw. auf öffentlichem Grund hat die Bauherrschaft der Baukommission rechtzeitig ein schriftliches Gesuch mit Planbeilagen einzureichen.
2Gräben im Strassen- und Trottoirgebiet sind in ihrer ganzen Tiefe mit geeignetem Material aufzufüllen, das einzuvibrieren ist. Die Anschlüsse sind nötigenfalls zu untermauern oder einzubetonieren. Die entsprechenden Werkvorschriften sind zu beachten.
3Die Leitungen dürfen erst nach erfolgter Kontrolle durch die Leitungseigentümer eingedeckt werden.
4Für Beschädigungen und ausserordentliche Verschmutzungen von Anlagen, die durch die Bauarbeiten entstanden sind oder infolge des Neubaus nachträglich eintreten, haftet die Bauherrschaft. R8 Baugesuch Bauinstallationen
1Bauinstallationen auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde bedürfen der Bewilligung der Baukommission. Sie sind hinreichend abzuschranken, sowie nötig zu signalisieren und während der Nacht den Verhältnissen entsprechend zu beleuchten.
2Die Kosten für die Wiederherstellung der durch die Bauarbeiten beschädigten oder zerstörten Bestandteile des öffentlichen Grundes sowie für die nach Bauvollendung vorzunehmende Vermarkungskontrolle gehen zu Lasten der Bauherrschaft. R9 Vorbescheid
1Stellt die Baukommission fest, dass das Gesuch, so wie es vorliegt, bewilligungspflichtig ist, aber nicht bewilligt werden kann, dann teilt sie dies dem Gesuchsteller mit der entsprechenden Begründung mit.
2Der Gesuchsteller ist berechtigt, einen weiterzugsfähigen Entscheid zu verlangen oder darauf zu beharren, dass das Verfahren auf dem Wege der öffentlichen Auflage fortgesetzt wird. R10 Profile
1Die geplante Baute ist genügend zu profilieren. Terrainveränderungen und Ausfahrten sind, wenn nötig, zu verpflocken.
2Profile und Verpflockungen dürfen erst nach rechtskräftiger Erledigung des Baugesuches entfernt werden. 39 A 3 ANHANG 3 Lärmschutz Farb 1. Gestützt auf den "Nachweis Lärmschutz bei Einzonung" werden die massgebenden Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II für Wohnen überschritten. 2. Im Erdgeschoss kann durch eine entsprechende Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze ein hinreichender Schutz für das Erdgeschoss erreicht werden. 3. Für den hinreichenden Schutz des Obergeschosses sind Massnahmen am Gebäude (Balkonbrüstung und dergleichen) vorzusehen. Lärmschutz Schilligmatte 1. Gestützt auf den "Nachweis Lärmschutz bei Einzonung" werden die massgebenden Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II für Wohnen im südlichen Bereich der Neueinzonung überschritten. 2. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind Massnahmen am Gebäude (gestalterischer Lärmschutz am Gebäude) auszuweisen, die die Einhaltung der erforderlichen Belastungswerte nachweisen. 40 Ausnützung 41 GLOSSAR AZ Ausnützungsziffer AZ-Bonus Ausnützungsziffer-Bonus BGF Bruttogeschossfläche BZO Bau- und Zonenordnung EWA Elektrizitätswerk Altdorf AG FMG Fernmeldegesetz FZ Freihaltezone GE Gewerbezone I Industriezone IVHB Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVTH Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse K Kernzone LSI Landschaftsschutzzone lokal MBO Musterbauordnung NSI Naturschutzzonen lokal OE Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen PBG Planungs- und Baugesetz QGP Quartiergestaltungsplan RPBG Reglement zum Planungs- und Baugesetz RPG Raumplanungsgesetz RZ Reservezone SIA Norm Norm vom Schweizerischen Ingenieuren- und Architektenverein TZ Tourismuszone VF Verkehrsflächen VG Vollgeschosse VIVS Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz W1 Wohnzone mit einem Geschoss W2 Wohnzone mit zwei Geschossen W3 Wohnzone mit drei Geschossen WG2 Wohn- und Gewerbezone mit zwei Geschossen WG3 Wohn- und Gewerbezone mit drei Geschossen WG4 Wohn- und Gewerbezone mit vier Geschossen WL Wohnzone im Landschaftsgebiet WS Zone für Wintersport
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.