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Art. 41 · Gebäudelänge
BZO Baureglement Buerglen TG · S. 17 · Original-PDF
Gesamtwirkung Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu beachten:
a)die bestehende Bebauung,
b)Stellung, Form und Proportionen,
c)die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen,
d)die topografische Einbettung,
e)der Siedlungsrand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.