← BZO Buchs · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Einzelbäume und Uferbewuchs
BZO Buchs · S. 46 · Original-PDF
Die beiden Linden beim Alten Schulhaus und dem Alten Bahnhof sind zu erhalten. Der Uferbewuchs längs den Gewässern ist zu schonen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.