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Art. 29 · Grünzonen A, G (Gr-A, Gr-G), (Gr-A: vgl. Anhang 3)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 19 · Original-PDF

Freiflächen im Wohngebiet, von Erholungs- und Freizeitanlagen usw. Die Grünzonen A, G Zweckbestimmung der einzelnen Zonen richtet sich nach der Tabelle im (Gr-A, Gr-G), Anhang 3. Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III. (Gr-A: vgl. Anhang 3)

2Die Grünzone Gewässerraum (GR-G) bezweckt die Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer innerhalb der Bauzonen. Die Grünzone Gewässerraum ist anderen Zonen überlagert. Die überlagerte Fläche zählt zu der anrechenbaren Grundstücksfläche. Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Die Festlegung des Gewässerraumes gemäss eidgenössischer Gewässerschutzverordnung (GSchV) wird in einem separaten „Teilzonenplan Gewässerraum“ dargestellt.

1Die Verkehrszone (Vz) umfasst Flächen für den Strassen- und Bahnverkehr.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.