Art. 44 · Naturobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 23 · Original-PDF
Die im Zonenplan und im Anhang II BNO bezeichneten Naturobjekte sind geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten. Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 22 Naturobjekt Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungsbeschränkungen Hecken- und Feldgehölze - Brut- und Nahrungsbiotop - Gliederung der Landschaft - Vernetzungselement - Windschutz - vielfältiger Übergangsbereich - Artenreichtum Besonderer Waldrand - analog Heckenund Feldgehölze Einzelbaum, Baumgruppe, Baumreihe - Sicherung des heutigen Bestandes - siedlungs- und landschaftsprägendes Element HochstammObstgarten - analog Heckenund Feldgehölze - Laichgebiet, Brutbiotop Weiher, Quellen - Struktur erhalten - periodisch zurückschneiden/verjüngen - im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 auf den Stock setzen - vorgelagerter Krautsaum von 3m Breite - abschnittsweise pflegen - biologischen Wert nicht vermindern - keine Bauten, Ablagerungen und Depots innerhalb des Krautsaums - Waldrand stufig strukturiert anlegen und erhalten (periodisch pflegen) - einen vorgelagerten Krautsaum von 3m Breite nur extensiv bewirtschaften (kein Mulchen, keine Siloballen lagern) - Pflege auf lange Lebensdauer - bei unumgänglicher Beseitigung und bei natürlichem Abgang am gleichen Ort oder in vergleichbarer Lage ersetzen - abgehende Bäume wieder mit HochstammObstbäumen ersetzen - Ergänzungspflanzungen erwünscht - Fördermittel analog § 41 Abs. 2 - Artenreichtum erhalten - kein Fischen - kein Einfang und Aussetzen von Tieren - Besonnte Wasserstellen erhalten bzw. erweitern - Wasserzufluss sicherstellen Kiesinsel - Brutbiotop - kein Einfangen und Aussetzen von Tieren und Pflanzen Bau- und Nutzungsordnung Brugg und Umiken, Stand 10. Januar 2024 23 Naturobjekt Schutzziel Pflegemassnahmen, Nutzungsbeschränkungen Orchideenstandort - Erhalt von mindestens 2'000 m2 - konsequente Bekämpfung von Neophyten durch gezieltes Jäten/Mähen Orchideenwiese - konsequentes Entfernen/ Mitmähen von Stockausschlägen - Schnittzeitpunkte: - Formentalwiesenbereiche ab Anfang Juni. Bereiche Halbtrockenrasen und Orchideen ab 1. August, Entfernung von Schnittgut nach Trocknung Aufschluss, Felseninsel, Höhle, Wall - Kulturrelikt - Besonnung der Nagelfluhabstürze erhalten bzw. erweitern - vor dem Überwachsen durch Gebüsch oder Pioniervegetation schützen Aussichtspunkte - Aussicht freihalten - keine aussichtsbehindernden Bauten und bleibende Pflanzungen - Gehölz/Pflanzen periodisch zurückschneiden Mauerseglerkolonien - Schutz der Kolonien - Erhalten Nisthilfen - Bereitstellung und Pflege von Nisthilfen Trockenmauern - Lebensraum für Reptilien - dürfen gemäss ehemaligen Bestand erweitert werden - regelmässige Kontrolle auf Schäden - schonender Unterhalt, wenn nötig Reparaturarbeiten/ Entbuschen, kein Verfugen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.