← BZO Brugg · Inhaltsverzeichnis
Art. 10 · Kommunale Richtpläne
BZO Bau- und Nutzungsordnung Brugg · S. 9 · Original-PDF
1 Kommunale Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Konzepte zu einzelnen Gebieten oder zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Energie, Freiraumgestaltung, Natur, Landschaft usw. 2 Die Richtpläne werden vom Stadtrat beschlossen. Sie sind behördenverbindlich und für nachfolgende Planungen wegleitend (z. B. Gestaltungsplanverfahren).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.