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Art. 6539 · Nutzung des Privateigentums für öffentliche Zwecke
BZO Baugesetz der Gemeinde Bonaduz · S. 5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.