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Art. 41

BZO Baugesetz der Gemeinde Bonaduz · S. 27

1Für die in den Generellen Gestaltungsplan aufgenommenen geschützten Natur -und Kulturobjekte gelten die Bestimmungen der kantonalen Raumplanungsge-setzgebung.

2Die im Generellen Gestaltungsplan bezeichneten erhaltenswerten Natur

–und Kulturobjekte wie historische Wege, Schalen- und Zeichensteine, Brunnenan lagen, traditionelle Hochstammobstanlagen, Trockensteinmauern, Findlinge sind in be-sonderem Masse zu pflegen und in ihrem Bestand zu erhalten.

3Die Baubehörde unterstützt Massnahmen zur Weiterentwicklung der Natur

–und Kulturlandschaft und zur Erhaltung der wertvollen Objekte. Bei Bauvorhaben trifft sie n otwendige Anordnungen zur Erhaltung wertvoller Objekte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. FreihaltebereichArt. 42

1Als Freihaltebereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Aussenräume wie Gärten, Sichtachsen, Freiräume und Übergangsräume in de n Landschaftsraum, die für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind.

2Im Freihaltebereich dürfen keine oberirdischen Gebäude und Anlagen neu erstellt werden (Hochbauverbot). Parkierungsflächen sind in der Regel nicht gestattet. 4.Erschliessung A.All gemeines FestlegungenArt. 43

1Der Generelle Erschliessungsplan kann folgende Festlegungen enthalten:a) ErschliessungsbereicheVerso rg ungs

–und Entsorgungsbereich Art. 4 4

b)Erschliessungsanlagen

–Kantonsstrasse kant. Strassengesetz- Sammel

–und Erschliessungsstrassen Art. 4 6

–Versor gungs- und Entsorgungsanlagen Art. 4 7

c)Weitere Festlegungen

–Baulinien Art. 40Im Generellen Erschliessungsplan könnenweitere Festlegungen getroffen wer-den.

2Für Verkehrs anlagen wie Kantonsstrassen, Eisenbahnen oder Seilbahnen sowie für Versorgungs-und Entsorgungsanlagen wie Hochspannungsleitungen, Telefonleitungen, bei denen Bund, Kanton oder Dritte Träger sind, gelten die jeweiligen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Diese Anlagen sind, soweit zweck-mässig, im Generellen Erschliessungsplan mit Hinweis auf den Träger zu kenn-zeichnen. B.ErschliessungsbereicheVersorgungs- und Entsorgungsbereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.