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Art. 32 · Spiel- und Ruheflächen
BZO Birmensdorf · S. 15 · Original-PDF
Bemessung Beim Bau von Mehrfamilienhäusern müssen gut besonnte Kinderspielflächen und Ausstattungen für die Erwachsenen abseits vom Verkehr angelegt werden. Ihre Grösse soll in der Regel mindestens 10 % der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.