← BZO Biberist · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Zuständige Behörde

BZO Bau- und Zonenreglement Biberist · S. 2 · Original-PDF

1 Die Anwendung dieses Bau- und Zonenreglementes und der Kantonalen Bauverordnung ist Sache der Baukommission.

2 Für Bauvorhaben, gegen die keine Einsprache vorliegen und die keine Ermessensentscheide oder ausserordentliche Auflagen erfordern, gilt die Bauverwaltung als Baubehörde. Der Bauver-

walter entscheidet selbstständig. Die Bauverwaltung kann in jedem Fall Baugesuche der Baukom-

mission zum Entscheid vorlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.