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Art. 38 · Nebenräume

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 31 · Original-PDF

Wohnbauten haben als Nebenräume nebst Wasch- und Trockenräumen Abstellräume, Keller oder Estriche von insgesamt mindestens 5 m2 für Einund Zweizimmerwohnungen und von insgesamt mindestens 7 m2 für grössere Wohnungen aufzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.