Art. 14 · Landwirtschaftszone
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 15 · Original-PDF
(§ 54 PBG)
1In der Landwirtschaftszone gelten die kantonalen und die bundesrechtlichen Vorschriften.
2Neue landwirtschaftliche Bauten sind in der Regel in Hofnähe zu erstellen.
3Im Umfeld der im Zonenplan bezeichneten Aussichtspunkte dürfen neue Bauten und Anlagen nur errichtet werden, wenn damit die freie Sicht in der Hauptblickrichtung bzw. entlang der Sichtachsen nicht wesentlich beschränkt wird. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat der Gesuchsteller nachzuweisen, dass sein Vorhaben diese Anforderungen erfüllt.
26SR 814.201 Gemeinde Beromünster 16 ecoptima Bau- und Zonenreglement
4Die geologisch-geomorphologischen Landschaftselemente von regionaler Bedeutung gemäss kantonalem Inventar sind soweit wie möglich zu erhalten. Sie sind im Zonenplan mit orientierenden Inhalten dargestellt.
5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.