Art. 6 · Information und Mitwirkung
BZO Baureglement der Gemeinde Benken SG · S. 5
1Bei der Erarbeitung oder Änderung von Planungsmitteln der Ortsplanung informiert die Behörde die Bevölkerung rechtzeitig und in geeigneter Weise über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse ihrer Planung. Insbesondere wird bei einer Gesamtrevision des Baureglementes, des Zonenplanes und des Richtplanes der Bevölkerung Gelegenheit zur Mitsprache gegeben. Bei der Erarbeitung von Sondernutzungsplänen wird zudem die betroffene Bevölkerung orientiert.
2Zu den Planungsarbeiten kann die Bevölkerung Vorschläge und Anregungen einreichen. Die Behörde nimmt dazu spätestens vor der öffentlichen Planauflage Stellung.
3Sämtliche vorhandenen Planungsinstrumente können unentgeltlich im Original in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
C. ZONENORDNUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.