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Art. 40 · Massvorschriften
BZO Bauma · S. 12 · Original-PDF
1Die zonengemässe Ausnützungsziffer und Überbauungsziffer erhöht sich um max. 1/10 der zonengemässen Grundziffer.
2Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.
3Die kantonalen Mindestabstände können arealintern unterschritten werden.
4In den Zonen W2b und WG2 ist ein zusätzliches Vollgeschoss zulässig.
Ausnützungsverschiebungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.