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Art. 36 · Randbepflanzung

BZO Bauma · S. 11 · Original-PDF

Gegenüber angrenzenden Wohnzonen oder in landschaftlich exponierter Lage sind Lager-, Abstell- und Umschlagplätze mit einer Bepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 12 5. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN UND ANLAGEN

Massvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.