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Art. 24 · Grosser und kleiner Grundabstand
BZO Bauma · S. 9 · Original-PDF
1Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite. Bei gleichwertigen Fassaden ist die stärker nach Süden gerichtete massgebend.
2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.
Mehrlängenzuschlag
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.