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Art. 47 · Schützenswerte geowissenschaftliche Objekte

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 29 · Original-PDF

1Zweck Schützenswerte geowissenschaftliche Objekte im Gemeindegebiet sind zu erhalten.

2Hinweis Die geologischen Objekte gemäss den Nutzungsplänen sind geschützt und dürfen nicht beseitigt, eingedeckt oder verändert/verkleinert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.