Art. 39 · Landschaftsschutzzone
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 25 · Original-PDF
LSZ
1Zweck Die Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung der reich strukturierten, unverbauten Landschaftskammern in den Gebieten Balsthaler Roggen, Rinderweid und Cholgrueben sowie die Freihaltung der unverbauten Landschaft entlang des Siedlungsrandes und zu den Dorfteilen Ziegelhütte und Weiler St. Wolfgang hin.
2Nutzung Die Nutzung erfolgt gemäss Grundnutzung soweit mit dem Zweck nach Abs. 1 vereinbar.
3Bauten und Anlagen Bewilligt werden können (wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen): kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide-und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Witterungsschutzanlagen für Tiere usw.), die der Bewirtschaftung dienen
25/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur-und Wanderwege, Terrainveränderungen für die Bodenverbesserung, Bauten für den Hochwasserschutz oder Ähnliches.
4Landschaftselemente Typische Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Gehölze, Hostetten, Bachläufe, usw. sind ungeschmälert zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.