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Art. 17 · Bewilligungspflicht
BZO Baureglement der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau · S. 14 · Original-PDF
1 Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung. 2 Als eingreifende Veränderung des Geländes gelten Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain an einer Stelle mehr als 1.20 m über- bzw. unterschreiten oder die Fläche mehr als 100 m2 umfasst. 3 Aussenreklamen sowie Sende- und Empfangsanlagen sind bewilligungspflichtig.
–13 – StrG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.