← BZO Balgach · Inhaltsverzeichnis

Art. 17 · Bewilligungspflicht

BZO Baureglement der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau · S. 14 · Original-PDF

1 Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen bedürfen einer Bewilligung. 2 Als eingreifende Veränderung des Geländes gelten Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain an einer Stelle mehr als 1.20 m über- bzw. unterschreiten oder die Fläche mehr als 100 m2 umfasst. 3 Aussenreklamen sowie Sende- und Empfangsanlagen sind bewilligungspflichtig.

–13 – StrG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.