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Art. 16 · Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
BZO Baureglement der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau · S. 14 · Original-PDF
1 Motorfahrzeugbesitzer, die über keinen Abstellplatz auf privatem Grund verfügen oder den Nachweis dafür nicht erbringen können, haben eine monatliche Abgabe für das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zu entrichten. Die Abgabe beträgt Fr. 50.- pro Monat. Die Entrichtung der Abgabe begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz auf öffentlichem Grund. 4. Baubewilligung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.