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Art. 36 · Begutachtung

BZO Bäretswil · S. 14 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann zur Beurteilung von Baugesuchen das Gutachten eines Fachberaters einholen. Dieser steht auch dem Bauherrn zur Beratung zur Verfügung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.