Art. 5 · Hochhäuser
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 8 · Original-PDF
1In den im Nutzungsplan speziell bezeichneten Gebieten (Hochhausperimeter H1 und H2) sind Hochhäuser im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich.
2Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Hochhäuser städtebaulich und verkehrstechnisch geeignet sind und beinhaltet insbesondere
–die Erschliessung durch den privaten und öffentlichen Verkehr sowie das Mobilitätskonzept
–die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Hochhäuser, welche Rücksicht auf die nähere Umgebung nimmt, namentlich den Schattenwurf. Maximal zulässig sind im Hochhausperimeter H1 15-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 55 m, im Hochhausperimeter H2 20-geschossige Hochhäuser mit einer Gesamthöhe von 70
–die erhöhten Anforderungen an die Architektur, wie eine gute Einfügung in den städtebaulichen Kontext, die Fernwirkung, die volumetrische Ausbildung und die Materialisierung
–das Aussenraumkonzept, welches auch ökologischen Ansprüchen genügt. 2. Zonenvorschriften 2.1 Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.