Art. 19 · Gewerbezonen G3, G4, G5
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 13 · Original-PDF
1Die Gewerbezonen sind für Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Grosslagerbauten und -plätze ohne eine angemessene Anzahl von Arbeitsplätzen sind nicht zugelassen. Fachmärkte sind in der G3 im Langacker Dättwil insgesamt bis max. 10000 m2, in der G3 Segelhof Ost Dättwil insgesamt bis max. 51000 m2 und in der G3 Birmenstorferstrasse Dättwil insgesamt bis max. 5'000 m2 Nettoladenfläche zulässig.
2Eine untergeordnete Anzahl Wohnungen, die den wohnhygienischen Anforderungen genügen, ist zulässig.
3Es ist eine angemessene Durchgrünung sicherzustellen, wobei auch auf begrünten Dachflächen ökologische Aufwertungsmassnahmen möglich sind. 8
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.