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Art. 25bis · Mehrlängenzuschlag
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 12 · Original-PDF
1 Der Grenzabstand ist bei Gebäuden mit mehr als 18.0 m Länge um ein Viertel der Mehrlänge zu vergrössern. Ausgenommen sind Gewerbebauten in der Gewerbeund Industriezone sowie Gebäude in der Kern- und Kurzone. 2 Für den Mehrlängenzuschlag ist der Flächenausgleich nach Art. 65 BauG nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.