← BZO Bad Ragaz · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · Offene und geschlossene Bauweise

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 11 · Original-PDF

1 Wo weder durch das Baureglement noch durch Überbauungs- oder Gestaltungsplan etwas anderes bestimmt wird, gilt in allen Zonen die offene Bauweise. Bei offener Bauweise werden die Bauten allseitig freistehend erstellt. Doppel- und Reihenhäuser sind im Rahmen der Zonenvorschriften zulässig. 2 Bei geschlossener Bauweise müssen die Bauten in der Regel seitlich an die Grenze gestellt werden. Seitlich ist eine Brandmauer zu errichten. Gegenüber Grundstücken in Gebieten mit offener Bauweise sind die Grenz- und Gebäudeabstände der offenen Bauweise einzuhalten. Gegenüber Grundstücken in Gebieten mit geschlossener Bauweise, die jedoch in offener Bauweise überbaut sind, darf nur dann an die Grenze gebaut werden, wenn keine unzumutbaren wohn- oder arbeitshygienischen Beeinträchtigungen entstehen und sich die Baute gut in das Strassen- und Ortsbild einfügt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.