Art. 12 · Dorfkernzone
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 8 · Original-PDF
1 Die Dorfkernzone dient der Erhaltung und einer zweckmässigen baulichen Erneuerung der alten Ortsteile. 2 Neubauten sind bezüglich Stellung, Gebäude- und Firsthöhen, Geschosszahl, Dachform, Fassadengestaltung, Farbgebung und Materialien so bestehenden Überbauungen anzupassen, dass sie sich gut in das Strassen- und Ortsbild einfügen. 3 Abweichungen von den Vorschriften der Regelbauweise kann der Gemeinderat gestatten, sofern eine bessere Gestaltung der Bauvorhaben erreicht wird. 4 Der Abbruch von Bauten ist erst zulässig, wenn die Bewilligung für einen Neubau vorliegt oder die Freihaltung der Parzelle das Orts- und Strassenbild nicht beeinträchtigt. 8 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
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