← BZO Bad Ragaz · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Gewerbe-Industriezone

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 8 · Original-PDF

1 Zu Grundstücksgrenzen von Wohn- und Wohn-Gewerbezonen ist für Hauptbauten ein Abstand von mindestens 12.0 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.