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Art. 10 · Gewerbe-Industriezone
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 8 · Original-PDF
1 Zu Grundstücksgrenzen von Wohn- und Wohn-Gewerbezonen ist für Hauptbauten ein Abstand von mindestens 12.0 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.