← BZO Au (SG) · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · Baukontrolle

BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 16 · Original-PDF

1 Der Bauverwaltung bzw. der dafür bestimmten Stelle ist zwecks Baukontrolle vor bzw. während der Bauzeit unaufgefordert mind. 24 Std vor der gewünschten Abnahme Anzeige zu machen:

a)nach Erstellen des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten;

b)nach Erstellen der Abwasser- und Entwässerungsanlagen, vor dem Eindecken;

c)beim Ansetzen der Kamine und Feuerstätten;

d)nach Armierung des Schutzraumes;

e)nach vollendetem Rohbau, aber vor Inangriffnahme von Verputzarbeiten;

f)nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens 8 Tage vor dem Bezug. 2 Weitere Anzeigen gemäss besonderer Gesetzgebung bleiben vorbehalten. Der Gemeinderat kann die Anzeigepflicht für weitere Kontrollen anordnen.

–15 – BauG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.