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Art. 40
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 17 · Original-PDF
1Die Skiabfahrtszone dient der Freihaltung von Gelände für die Ausübung des Skisports. Skiabfahrtszone
2Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen, die den Skisport beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
3Soweit die Zweckbestimmung der Skiabfahrtszone nicht tangiert wird, richtet sich die zulässige Nutzung nach der Grundzone (z.B. Landwirtschaftszone, Bauzone etc.).
4Der Freihaltebereich darf bei der anrechenbaren Landfläche für die Berechnung der Ausnützungsziffer berücksichtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.