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Art. 38a

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 16 · Original-PDF

1Die Grünzone bezweckt die Erhaltung und Schaffung von Freiflächen in Siedlungsgebieten und zwischen Siedlungsräumen sowie entlang von Waldgrenzen. Grünzone

2Sie ist von allen nicht dem Zonenzweck entsprechenden Bauten und Anlagen freizuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.