Art. 22 · Abbildung 4
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 7 · Original-PDF
1Für die Berechnung der Geschosszahl ist die Anzahl der Vollgeschosse massgebend. Berechnung der Geschosszahl (Abb. 4)
2Es werden unterschieden:
a)Vollgeschosse
b)Untergeschosse
c)Dach- oder Attikageschosse.
3Das Untergeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn es mit mehr als 60% seiner Aussenfläche aus dem gewachsenen Terrain hinausragt. Liegt das gestaltete Terrain tiefer als das gewachsene, ist auf das gestaltete abzustellen.
4Das Dach- oder Attikageschoss gilt als Vollgeschoss, wenn die anrechenbare Bruttogeschossfläche (Art. 21 Abs. 3, lit. g) mehr als 75% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses beträgt. Art. 22 BauR Abbildung 4 gewachsener Boden FM Fassadenmitte (ausgemittelt auf gewachsenem Boden) FH Firsthöhe GH Gebäudelänge FM2 FM1 FM1 FM3 FM4 FM1 FM2 FM1 GH2 GH1 FM3 FH1 FH3 GH3 GH1 FH1 FM2 FM6 FM7 FM4 FM8 FM2 FM6 FM7 GH2 GH6 GH7 FH7 Ein - und Ausfahrten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.