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Art. 2 · Geltungsbereich

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 2 · Original-PDF

1Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gemeindegebiet.

2Sie finden Anwendung auf die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen.

3Änderungen an Bauten und Anlagen liegen namentlich dann vor, wenn sie äusserlich umgestaltet, erweitert, erheblich umgebaut oder einer neuen, baupolizeilich bedeutsamen Zweckbestimmung zugeführt werden.

4Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen sowie kantonalen und eidgenössischen Rechts. II. Planungsmittel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.