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Art. 35 · Kehrichtsammelstelle

BZO Baureglement Arbon · S. 14 · Original-PDF

Die Errichtung und die dauernde Freihaltung von Kehrichtsammelstellen richtet sich nach § 91 PBG. Soweit öffentliche Sammelstellen in angemessener Distanz vorhanden sind, kann ganz oder teilweise auf die Errichtung solcher Sammelstellen verzichtet werden. Kehrichtsammelstellen müssen sorgfältig in die Umgebung eingepasst werden.

14 3. Weitere Bauvorschriften Es gilt eine minimale Geschossflächenziffer gemäss Art. 23 für die entsprechenden Bauzonen. Sofern ein Bauvorhaben diese minimale Geschossflächenziffer unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück bei einer weiteren Überbauung trotzdem die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.