← BZO Arbon · Inhaltsverzeichnis

Art. 27 · Grenzabstand

BZO Baureglement Arbon · S. 12 · Original-PDF

c.Bepflanzungen

2Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Bepflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 0.80 m ab Strassenhöhe erreichen.

3Hochstämmige Bäume haben einen Grenzabstand von mindestens 5.00 m einzuhalten. Es gilt keine Beschränkung in der Höhe.

12

1Mehrlängenzuschläge werden bei Wohn- und Mischzonen zu den Grenzabständen zugerechnet. Massgebend ist die festgelegte Gebäudelänge für den Mehrlängenzuschlag gemäss Art. 23. Dieser beträgt einen Fünftel der Mehrlänge, jedoch maximal 4.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.