Art. 3 · Zonenplan
BZO Andelfingen · S. 8 · Original-PDF
Massgeblichkeit Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnung innerhalb der Zonen ist der Zonenplan Mst. 1:5000 sowie für die Darstellung der weiteren Festlegungen der Bau und Zonenordnung sind die Pläne im Mst. 1:500 und Mst. 1:1000 massgebend; für die Kernzone gilt der Kernzonenplan Mst. 1:500.
Die mit der Bauordnung abgegebenen verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich. Der Kernzonenplan Mst. 1:500 geht dem Zonenplan Mst. 1:5000 vor.
Die rechtsverbindlichen Pläne sind auf der Gemeindeverwaltung einsehbar. 2. KERNZONEN 2.1 Gemeinsame Bestimmungen für die Kernzonen K A und K B
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.