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Art. 17 · Erleichterung für besonders gute Projekte
BZO Andelfingen · S. 12 · Original-PDF
Fachbeurteilung Bei besonders guten Projekten mit zeitgemässer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung gemäss Art. 19 + 20 BZO bewilligt werden. Solche Abweichungen setzen eine zustimmende Beurteilung durch ein Fachgremium voraus. Die Kosten der Beurteilung gehen zulasten der Bauherrschaft. Diese Kommission wird durch den Gemeinderat eingesetzt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.